Druckansicht der Internetadresse:

Zentrale Technik

Gentechnik, Strahlenschutz und Umweltschutz

Seite drucken

Mikroorganismen

Stand 10/96


-Musterbetriebsanweisung -

Gentechnik gemäß §12 (2) GenTSV


Die Betriebsanweisung ist am Arbeitsplatz auszuhängen -legen. Die Beschäftigten sind anhand dieser Anweisung mündlich zu unterweisen. Es sind auch die entsprechenden Vorschriften nach der Gefahrstoffverordnung, des Wasserhaushaltgesetzes, den Abfallgesetzen, der Strahlenschutzverordnung und sonstigen Vorschriften zu beachten.

Lehrstuhl für GenetikArbeitskreis: Prof. Dr. Muster
Gentechnik Arbeitsbereich der Stufe S1. (kein Risiko für Mensch und Umwelt)
Laboratorien: Raum-Nr. 123 Fliegenhaltungsräume Raum-Nr.: 234, 345
Verwendete biologische Agenzien Es wird mit Stämmen von Drosophila melanogaster (Taufliege), E. coli K 12, Schizosaccharomyces pombe und Saccharomyces cerevisiae umgegangen
Beim Umgang mit den genannten Agenzien besteht nach dem Stand der Wissenschaft kein Risiko für Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt.

Laborreinigung:


Grundregeln

Türen, Fenster

Fliegenfallen
Betäubung

Abwasser


Arbeitsflächen

Arbeitsgeräte





Kontamination
Aerosole
Hygiene
Aufzeichnung



Autoklav

  • Laborräume dürfen nur durch Personal gereinigt werden, die in die spezifische Problematik in verständlicher Form eingewiesen wurden.
  • Grundsätzlich gilt: Die Grundregeln guter mikrobiologischer Technik sind zu beachten. Die Grundregeln liegen im Arbeitsbereich aus.
  • Türen und Fenster der Arbeitsräume sind während der Arbeiten geschlossen zu halten.
  • Vor dem Arbeiten mit Drosophila sind Fliegenfallen aufzustellen. Fliegen müssen vor Entnahme in den Kulturgefäßen betäubt werden
  • Gentechnisch veränderte Organismen (gvO) dürfen nicht ins Abwasser gelangen
  • Nach Beendigung der Tätigkeiten sind die Arbeitsflächen durch Desinfektion mit 70 % Ethanol zu reinigen.
  • Kulturgefäße, Zentrifugenbecher und alle anderen Gefäße, die mit gvO oder Bakterien in Berührung gekommen sind, sind vor dem Spülen zu autoklavieren oder durch abwischen mit 70 % Ethanol zu desinfizieren
  • Größere Geräte, wie Zentrifugen, die mit Bakterien in Berührung gekommen sind, müssen mit 70 % Alkohol durch Abwischen desinfiziert werden.
  • Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, daß keine vermeidbaren Aerosole auftreten. Sind Aerosole nicht zu vermeiden, soll in Sicherheitswerkbänken der Klasse I gearbeitet werden.
  • Bei Verdacht auf Kontamination nach Beendigung der Arbeiten und bei Bedarf sind die Hände mit hautschonender Seife gründlich zu waschen und mit einer Handcreme nachzufetten.
  • Gentechnische Arbeiten und weitere gentechnische Arbeiten sind unter Verwendung des Formblattes Z aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen und nach Abschluß der Arbeiten umgehend der Universitätsleitung zur Aufbewahrung weiterzuleiten.
  • Die Betriebsanweisung für den Autoklav ist zu beachten. Die Anweisung liegt am Arbeitsplatz aus. Die Bedienung des Autoklaven darf nur durch Personal erfolgen, das anhand der Betriebsanweisung eingewiesen wurde.
​Flüssiger Stickstoff

Zentrifugen
  • Bei Arbeiten mit flüssigem Stickstoff sind kältegeeignete feste Handschuhe, Schurz und Gesichtsschutzschild zu tragen.
  • Die Bedienung der Zentrifugen darf nur durch Personen erfolgen, die anhand der Bedienungsanweisung eingewiesen wurden
SicherheitswerkbankDie Betriebsanweisung für die Benutzung der Sicherheitswerkbank und das Merkblatt für Arbeiten an und mit mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken (ZH 1/598) ist zu beachten. Die genan. Unterlagen liegen am Arbeitsplatz aus.

Beschriftung

Fliegenhaltung
Bodenlagerung



Abfälle





Fliegen-gv0

Sonderabfälle

  • Im Fliegenhaltungsraum dürfen nur Personen arbeiten, die über die Sicherheitsmaßnahmen für Tierhaltungsräume unterwiesen wurden
  • Die Lagerung von gv0 darf nur in deutlich beschrifteten für den Inhalt echten Gefäßen in Regalen der Konstanträume oder in den Kühlschränken der gentechnischen Laboratorien erfolgen.Die Haltung von Fliegen darf nur in den Fliegenhaltungsräumen 234 und 345 erfolgen. Auf dem Boden dürfen keine Materialien gelagert werden.
  • Mit gvO kontaminierte flüssige, feste Abfälle und Spritzen sind in als solche beschriftete (z. B. "flüssiger Abfall S1") autoklavenfesten Behältern (z.B. Metalleimer) bzw. Beuteln zu sammeln und im Autoklav im Raum 5.2.0202 zu inaktivieren. Im Sinne einer guten mikrobiologischen Praxis sollte jeder Abfall der mit Organismen kontaminiert ist, autoklaviert werden (20 min 121° C).
  • Fliegen-gv0 können auch durch 24 stündige Behandlung mit -20° C oder 30 minütiges Einlegen in 70 % Ethanol abgetötet werden.
  • Für die Entsorgung von chemischen Sonderabfällen sind die universitätsinternen Regelungen zu beachten.
Verschütten
Auslaufen
Behälterbruch
alkoholische Desinfektionsmittel
pers. Schutzausrüstung
Meldungen
  • Wird biologisches Material verschüttet ist der kontaminierte Bereich, zur Vermeidung weiterer Unfälle, abzusichern ggf. zu sperren, die Zellsuspension mit Zellstoff aufzusaugen und zu autoklavieren. Der kontaminierte Bereich ist mit 70 % Alkohol durch Abwischen zu desinfizieren. Die Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Brand und Explosionsgefahren durch alkoholische Desinfektionsmittel (GUV 19.13) sind zu beachten (liegen am Arbeitsplatz aus).
  • Schutzhandschuhe und hochschließende, langärmelige Laborkittel müssen bei oben beschriebenen Arbeiten getragen werden. Schutzbrille oder Schutzschirm sind im Labor zu tragen, wenn mit mechanischen Verletzungen oder Verspitzen von Flüssigkeiten zu rechnen ist. Wenn die Gefahr der Entstehung schädlicher Dämpfe besteht, sind Atemschutzgeräte zu tragen.
  • Jegliche Stör- und Notfälle sowie Verletzungen sind sofort dem Projektleiter oder BBS zu melden.
Projektleiter:
Prof. Dr. Muster Tel.: (0921) 55 - xxxx Tel. (priv.) (0921) xxxxxx
BBS:
Dr. Mustermann Tel.: (0921) 55 - 2709 Tel. (priv.) (0921) xxxxx

Bei Verletzungen stehen Erste-Hilfe-Kästen in den Labors zur Verfügung. Verletzungen sind in das Verbandbuch einzutragen. Unfallanzeige erstellen !
Der Patient hat grundsätzlich einen Durchgangsarzt aufzusuchen, bei Augenverletzungen einen Augenarzt.
wenn nötig:
Nach Einatmen:
Rettungsdienst und Notarzt holen. Notruf: 9-19222
Frischluft zuführen
Verschlucken:
  Durchgangsarzt aufsuchen.
Hautkontakt:
Kleidungskontakt:
Verletzung:


Kontaminierte Stellen mit Spitazid desinfizieren und mit Wasser und Seife abwaschen. Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln. Verletzungen sind im Rahmen der Erstversorgung nach Desinfektion zu verbinden.
Augenkontakt:
 
Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser (Augendusche) spülen. Augenarzt!

Adressen von Durchgangs- und Augenärzten:

  • Klinikum Bayreuth chirurgische Ambulanz, Preuschwitzerstr. 101, 95445 Bayreuth  Tel.: 9-(0921) 4000 
  • Praxis Dr. Bayer/ Dr. Schmeisser Friedrich-von-Schiller-Str. 18b, 95444 Bayreuth  Tel.: 9-(0921) 22323 
  • Augenarzt Dr. Hickisch Luitpoldplatz 12, Eingang Alexanderstr. 2, 95444 Bayreuth  Tel.: 9-(0921) 24353 
  • Augenarzt Dr. Kamppeter Richard Wagner Str. 2, 95444 Bayreuth  Tel.: 9-(0921) 61111 
  • Giftnotruf München: Tel.: 9-(089) 41 40 22 11 / (089) 41 40 22 40  Fax.: 9-(089) 41 40 24 67

Verantwortlich für die Redaktion: Dr. René Amore

Facebook Youtube-Kanal Instagram UBT-A Kontakt