FAQs
- Muss ich als Laserschutzbeauftragter Rechnungen zur Lasersicherheit durchführen?Einklappen
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Nein. Dies ist die Aufgabe des Fachkundigen für Messungen und Berechnungen. Führt ein LSB Rechnungen durch, so in der Regel nur, um abzuschätzen, ob eine Gefährdung vorliegt oder die Rechnungen anderer plausibel sind (Beratungsverantwortung).
- Was muss ein Laserschutzbeauftragter machen, damit er zur fachkundigen Person wird?Einklappen
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Die Aufgaben der fachkundigen Person hängen im wesentlichen von den Lasern und den Berechnungen ab. Die notwendigen Kenntnisse können z. B. in bestimmten Fachkundekurs (z. B. BG ETEM Dresden, Akademie für Lasersicherheit Berlin) oder im Selbststudium (Nachweis) erworben werden. Es ist möglich, dass die Funktionen des Fachkundigen und des LSB in einer Person vereint sind.
- Wer lässt die Kursanbieter zu?Einklappen
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Eine Zulassung der Kursanbieter durch eine zuständige Stelle (z. B. staatliche Arbeitsschutzbehörde oder Unfallversicherungsträger) erfolgt derzeit kaum oder nicht. Wer einen Laserschutzbeauftragten ohne die erforderlichen Fachkenntnisse bestellt, handelt ordnungswidrig. Auch ist denkbar, dass bei fehlenden Fachkenntnissen im Falle eines Unfalls eine Mithaftung des Laserschutzbeauftragten oder des verantwortlichen Vorgesetzten zum Tragen kommt. Wählen Sie den Anbieter für Ihre Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten daher sorgfältig aus.
- Gibt es Teilnahmevoraussetzungen?Einklappen
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Im Prinzip kann jeder Interessierte an einer Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten teilnehmen. Zum Laserschutzbeauftragten bestellt werden kann aber nur, wer eine zum Anwendungsfall passende Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung hat. Z.B. soll ein Laserschutzbeauftragter für technische Anwendungen eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung haben (mindestens zwei Jahre) und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Auswahl des geeigneten Mitarbeiters obliegt dem Arbeitgeber (z. B. Lehrstuhlinhaber, Arbeitsgruppenleiter mit Vorgesetztenfunktion), -Auswahlverantwortung.
- Kann die jährliche Unterweisung durch den Laserschutzbeauftragten erfolgen?Einklappen
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Ja, sofern er die Anlagen und die örtlichen Gefahren kennt. In der Regel unterstützt der LSB nur den Vorgesetzten hinsichtlich der Lasersicherheit.
- Wie und wann muss eine Reinigungskraft unterwiesen werden?Einklappen
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Jede Reinigungskraft, die in einem Laserbereich arbeitet oder arbeiten könnte, muss vor dem Beginn ihrer Tätigkeit unterwiesen werden. Hierbei kann es sich um eine Kurzunterweisung handeln wie: „dieser Bereich ist gefährlich und muss nicht gereinigt werden“ oder „in diesem Raum zu einer bestimmten Zeit oder nur mit Herrn/Frau Meier reinigen“.