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Zentrale Technik

Gentechnik, Strahlenschutz und Umweltschutz

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Strahlenschutz

+++Bitte beachten: Neues Strahlenschutzgesetz und neue Strahlenschutzverordnung ab dem 31.12.2018 +++

​Zuweisung einer Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)Einklappen
  • Alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erfolgen (Träger von Personendosimetern und Inhaber von Strahlenpässen) müssen sich eine eindeutige persönliche Kennnummer, die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) zuweisen lassen.

  • Weitergehende Informationen können Sie der Fachinformation zur Einführung von Personenkennzeichen im beruflichen Strahlenschutz des BfS entnehmen.
  • Ab dem 31.12.2018 ist die Beantragung einer SSR-Nummer über der Homepage des BfS möglich. Informationen für Antragsteller von SSR-Nummern erhalten Sie hier. Zum SSR-Portals zur Beantragung der Strahlenschutzregisternummer gelangen Sie hier.
​StrahlenschutzbeauftragteEinklappen
​UnterweisungenEinklappen
​StrahlenschutzanweisungEinklappen

Hinweise des LfU für die Ausarbeitung einer Strahlenschutzanweisung

​Rundschreiben und Hinweise (universitätsinterne Angelegenheiten - Zugriff für Universitätsangehörige )Einklappen
​RegelwerkeEinklappen

Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts veröffentlicht im Bundesanzeiger am 05.12.2018, BGBl Nr. 41, S. 2034. Diese Verordnung trat überwiegend am 31.12.2018 in Kraft

​Radioaktivität und Strahlenschutz - Grundlagen, Informative Links, Auswertstelle PersonendosimetrieEinklappen

Verantwortlich für die Redaktion: Dr. René Amore

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