Merkblatt Anmeldung einer Röntgeneinrichtung
Antrag auf Genehmigung des Betriebs oder Anzeige einer Röntgeneinrichtung
Röntgeneinrichtungen müssen vor dem Betrieb oder der Wiederinbetriebnahme nach §§ 3 bzw. 4 der RöV beim Gewerbeaufsichtsamt von der Universität genehmigt bzw. angezeigt werden.
Das Gewerbeaufsichsamt verlangt hierzu die unter 1) und 2) zusammengestellten Genehmigungsunterlagen bzw. Anzeigeunterlagen. Bitte senden Sie Ihren Antrag an die zuständige Abteilung ZT4.
1) Antragsformular - Genehmigung bzw. Anzeige
Füllen Sie einen Antrag auf Genehmigung einer Röntgeneinrichtung bzw. die Anzeige einer bauartzugelassenen Röntgeneinrichtung. Der Antrag steht als Word für Windows-Datei zur Verfügung (Antrag_gaa-362.doc). Ein Merkblatt - Behördliche Verfahren zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen.finden sie hier. Den ausgefüllten und vom Leiter des Lehrstuhls unterschriebenen Antrag senden Sie bitte auch als Word für Windows - Datei (für ggf. notwendige Verbesserungen), zusammen mit den nachfolgend aufgelisteten Unterlagen 2A) bis 2E) an ZT4.
2) weitere Anlagen zum Antrag
A) Beschreibung der geplanten Nutzung
Bitte legen Sie eine wenige Zeilen lange Beschreibung der geplanten Nutzung der Röntgeneinrichtung bei.
B) Beschreibung des Röntgengerätes
Bitte nennen Sie den genauen Namen des Röntgengerätes, Typ des Schutzgehäuses und Röhrenhalters und Geneartors. In der Regel sind diese Daten als technische Daten in den Herstellerunterlagen zusammengefaßt. Es genügt eine Kopie dieser Seite(n)
C) Sachverständigenprüfbericht
Bitte legen Sie die Bescheinigung und den Prüfbericht eines Sachverständigen (dieser wird von der Abt. ZT4 nach Rücksprache mit dem LS beauftragt) bei. - Diese Unterlagen sind für bauartzugelassene Vollschutzgeräte nicht erforderlich !
D) Bauartzulassung und Stückprüfungsbestätigung
Wenn es sich um ein bauartzugelassenes Gerät handelt legen Sie bitte eine Kopie des Zulassungsscheines (Bauartzulassung) und einen Abdruck der Stückprüfungsbestätigung des Herstellers.
E) Strahlenschutzbeauftragte(r) und Stellvertreter
Bitte schlagen Sie einen geeigneten Strahlenschutzbeauftragten mit Fachkunde nach der Fachkunderichtlinie Technik (Fortbildungsbescheinigung, Ausbildungsnachweis, Berufserfahrung in vorgesehenen Tätigkeit) und einen Vertreter vor, falls noch kein Strahlenschutzbeauftragter im Genehmigungsbereich bestellt wurde.
Bitte benennen Sie einen eindeutigen Entscheidungsbereiche für den Strahlenschutzbeauftragten (z. B. stellvertretender Strahlenschutzbeauftragter für den Lehrstuhl xy) und übertragen ihm die Weisungsbefugnis im Entscheidungsbereich. Ein Muster eines Vorschlagschreibens für einen Strahlenschutzbeauftragten kann hier heruntergeladen werden.
F) Grundrißskizze
Bitte legen Sie dem Antragsvormular eine Grundrißskizze des Aufstellungsraumes und der angrenzenden Räume (M=1:100) bei.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Zentralen Technik, Abt. Gefahrstoffe und Umweltschutz, Tel.: 2365